Die staatliche Förderung für Wärmepumpen war nie höher. Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich kombinieren – aber nur, wer richtig beantragt, bekommt das Maximum. Hier erfahren Sie, wie.
BEG, KfW, BAFA, Landesförderung – die Vielzahl an Programmen verwirrt. Viele Eigentümer verschenken Tausende Euro, weil sie nicht optimal kombinieren.
Der Förderantrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wer zu spät dran ist, verliert den gesamten Anspruch – auch nachträglich gibt es kein Geld.
Die aktuelle Förderhöhe ist historisch einmalig. Experten rechnen mit schrittweiser Absenkung – wer jetzt handelt, sichert sich die besten Konditionen.
Bei einem Invest von 30.000 € und 70 % Förderung zahlen Sie nur 9.000 € selbst. Viele Eigentümer kennen diese Rechnung nicht.
Die BEG-Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich kombinieren lassen – bis zum Maximum von 70 %.
30 %
Basisförderung für jede Wärmepumpe. Gilt automatisch für alle förderfähigen Maßnahmen.
+20 %
Für den Austausch fossiler Heizungen (Gas, Öl) die älter als 20 Jahre sind oder für Ölheizungen jedes Alters.
+30 %
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr.
70 %
Der Gesamtzuschuss ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Maximum: 21.000 € bei 30.000 € Invest.
Die förderfähigen Kosten sind bei Einfamilienhäusern auf 30.000 € gedeckelt. Die tatsächliche Förderhöhe ergibt sich aus der individuellen Prüfung durch die KfW. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.
Sie möchten wissen, was für Ihre Immobilie möglich ist?
Jetzt kostenlose Einschätzung startenJe nach Ausgangslage und Einkommen ergeben sich unterschiedliche Förderkombinationen.
Grundförderung (30 %) + Geschwindigkeitsbonus (20 %) = 50 %. Bei niedrigem Einkommen sogar 70 %. Die häufigste Konstellation bei Bestandsgebäuden.
Ölheizungen erhalten den Geschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter. Kombination mit Einkommensbonus möglich – bis zu 70 % Förderung.
Grundförderung 30 %. Kein Geschwindigkeitsbonus, aber Einkommensbonus möglich. Eigenanteil höher, aber langfristig trotzdem wirtschaftlich.
Zwischen 30 % und 70 % Förderung liegen tausende Euro. Diese Faktoren entscheiden.
Die häufigste Fehlerquelle: Eigentümer beauftragen den Handwerker, bevor der Förderantrag bewilligt ist. Dann verfällt der gesamte Anspruch.
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch Heizkörperanpassung, hydraulischer Abgleich und Elektrik sind förderfähig. Wer falsch deklariert, bekommt weniger.
Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie den 30 %-Bonus erhalten könnten. Das zu versteuernde Einkommen (nicht Brutto!) ist entscheidend.
Zusätzlich zur Förderung gibt es zinsgünstige KfW-Kredite bis 120.000 €. Die monatliche Rate liegt oft unter der bisherigen Gasrechnung.
Ein Eigentümer in Sachsen: Gasheizung Baujahr 1998, Einfamilienhaus aus den 1980er Jahren. Durch die richtige Kombination aus Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus sank der Eigenanteil von 30.000 € auf unter 10.000 €.
30.000 € (Maximum EFH)
50 % = 15.000 € Zuschuss
15.000 € (+ KfW-Kredit Option)
Dieselbe Wärmepumpe, dasselbe Haus – aber ein völlig anderes Ergebnis je nach Förderstrategie.
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Kostenlose Einschätzung anfordernWir analysieren Ihr Gebäude und prüfen, welche Förderbausteine für Sie in Frage kommen.
Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus – wir maximieren Ihren Zuschuss.
Wir unterstützen bei der korrekten Antragstellung bei der KfW – fristgerecht und vollständig.
Erst nach Förderzusage beginnt die Umsetzung. So ist Ihr Zuschuss garantiert gesichert.
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