WärmeSysteme
Förderung 2025

Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen war nie höher. Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich kombinieren – aber nur, wer richtig beantragt, bekommt das Maximum. Hier erfahren Sie, wie.

Bis zu 70 % Zuschuss
Individuelle Förderstrategie
Antrag vor Baubeginn
Für Bestandsgebäude
Marktrealität

Warum viele Eigentümer aktuell handeln

Förderdschungel

BEG, KfW, BAFA, Landesförderung – die Vielzahl an Programmen verwirrt. Viele Eigentümer verschenken Tausende Euro, weil sie nicht optimal kombinieren.

Timing ist entscheidend

Der Förderantrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wer zu spät dran ist, verliert den gesamten Anspruch – auch nachträglich gibt es kein Geld.

Fördersätze sinken perspektivisch

Die aktuelle Förderhöhe ist historisch einmalig. Experten rechnen mit schrittweiser Absenkung – wer jetzt handelt, sichert sich die besten Konditionen.

Eigenanteil oft überschätzt

Bei einem Invest von 30.000 € und 70 % Förderung zahlen Sie nur 9.000 € selbst. Viele Eigentümer kennen diese Rechnung nicht.

Investition

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Die BEG-Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich kombinieren lassen – bis zum Maximum von 70 %.

Grundförderung

30 %

Basisförderung für jede Wärmepumpe. Gilt automatisch für alle förderfähigen Maßnahmen.

Geschwindigkeitsbonus

+20 %

Für den Austausch fossiler Heizungen (Gas, Öl) die älter als 20 Jahre sind oder für Ölheizungen jedes Alters.

Einkommensbonus

+30 %

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr.

Maximale Förderung

70 %

Der Gesamtzuschuss ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Maximum: 21.000 € bei 30.000 € Invest.

Die förderfähigen Kosten sind bei Einfamilienhäusern auf 30.000 € gedeckelt. Die tatsächliche Förderhöhe ergibt sich aus der individuellen Prüfung durch die KfW. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.

Sie möchten wissen, was für Ihre Immobilie möglich ist?

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Welche Förderung passt zu Ihrem Fall?

Je nach Ausgangslage und Einkommen ergeben sich unterschiedliche Förderkombinationen.

Gasheizung älter als 20 Jahre

Grundförderung (30 %) + Geschwindigkeitsbonus (20 %) = 50 %. Bei niedrigem Einkommen sogar 70 %. Die häufigste Konstellation bei Bestandsgebäuden.

Ölheizung (jedes Alter)

Ölheizungen erhalten den Geschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter. Kombination mit Einkommensbonus möglich – bis zu 70 % Förderung.

Gasheizung unter 20 Jahre

Grundförderung 30 %. Kein Geschwindigkeitsbonus, aber Einkommensbonus möglich. Eigenanteil höher, aber langfristig trotzdem wirtschaftlich.

Einordnung

Warum professionelle Förderberatung den Unterschied macht

Zwischen 30 % und 70 % Förderung liegen tausende Euro. Diese Faktoren entscheiden.

Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden

Die häufigste Fehlerquelle: Eigentümer beauftragen den Handwerker, bevor der Förderantrag bewilligt ist. Dann verfällt der gesamte Anspruch.

Förderfähige Kosten richtig ansetzen

Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch Heizkörperanpassung, hydraulischer Abgleich und Elektrik sind förderfähig. Wer falsch deklariert, bekommt weniger.

Einkommensbonus prüfen

Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie den 30 %-Bonus erhalten könnten. Das zu versteuernde Einkommen (nicht Brutto!) ist entscheidend.

Ergänzungskredit der KfW nutzen

Zusätzlich zur Förderung gibt es zinsgünstige KfW-Kredite bis 120.000 €. Die monatliche Rate liegt oft unter der bisherigen Gasrechnung.

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: 21.000 € Förderung für ein Einfamilienhaus

Ein Eigentümer in Sachsen: Gasheizung Baujahr 1998, Einfamilienhaus aus den 1980er Jahren. Durch die richtige Kombination aus Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus sank der Eigenanteil von 30.000 € auf unter 10.000 €.

Wärmepumpe Außeneinheit an modernisiertem Gebäude
Moderne Flächenheizkörper im renovierten Wohnraum
Intelligente Heizungssteuerung an der Wand
Saniertes Mehrfamilienhaus mit moderner Heiztechnik
Förderfähige Kosten

30.000 € (Maximum EFH)

Förderhöhe

50 % = 15.000 € Zuschuss

Eigenanteil

15.000 € (+ KfW-Kredit Option)

Grundförderung 30 % automatisch erhalten
Geschwindigkeitsbonus 20 % durch Alter der Gasheizung
Einkommensbonus nicht beansprucht (Einkommen über Grenze)
Förderantrag 8 Wochen vor Installation gestellt
KfW-Ergänzungskredit für restlichen Eigenanteil genutzt
Monatliche Rate: 89 € – unter der alten Gasrechnung

Mit und ohne Förderung – der Unterschied

Dieselbe Wärmepumpe, dasselbe Haus – aber ein völlig anderes Ergebnis je nach Förderstrategie.

Ohne professionelle Förderberatung

  • Nur Grundförderung beantragt: 30 % = 9.000 €
  • Eigenanteil: 21.000 €
  • Elektrik und Heizkörper nicht als förderfähig deklariert
  • KfW-Kredit nicht beantragt
  • Monatliche Belastung: ca. 350 €/Monat über Kredit
  • Amortisation: 14+ Jahre

Mit optimierter Förderstrategie

  • Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus: 50 % = 15.000 €
  • Eigenanteil: 15.000 € (bei 70 %: nur 9.000 €)
  • Alle förderfähigen Nebenkosten korrekt angesetzt
  • KfW-Ergänzungskredit mit Zinsvorteil kombiniert
  • Monatliche Belastung: ca. 89 €/Monat
  • Amortisation: 7–9 Jahre

Lassen Sie sich unverbindlich beraten – individuell für Ihr Gebäude.

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FAQ

Häufige Fragen zu Kosten & Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe?
Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 € förderfähig, das ergibt maximal 21.000 € Zuschuss. Für Zwei- und Mehrfamilienhäuser gelten höhere Grenzen.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Zwingend VOR Baubeginn. Das bedeutet: Bevor der Handwerker beauftragt wird, muss der Antrag bei der KfW eingereicht sein. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Reihenfolge.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Ja – Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich innerhalb der BEG kombinieren. Zusätzlich gibt es den KfW-Ergänzungskredit. Maximal 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.
Was ist der Geschwindigkeitsbonus?
Ein zusätzlicher Zuschuss von 20 % für Eigentümer, die eine fossile Heizung (Gas, Öl, Kohle) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Bei Gasheizungen gilt: Die Anlage muss mindestens 20 Jahre alt sein. Bei Ölheizungen gibt es den Bonus unabhängig vom Alter.
Was ist der Einkommensbonus?
Ein zusätzlicher Zuschuss von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr. Der Nachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid.
Werden auch Nebenkosten gefördert?
Ja – förderfähig sind neben der Wärmepumpe selbst auch: Installation, Heizkörperanpassungen, hydraulischer Abgleich, Elektroarbeiten und der Rückbau der alten Anlage. Alles muss korrekt im Antrag deklariert werden.
Gibt es auch Förderung für Hybridheizungen?
Ja – wenn die Wärmepumpe den Hauptwärmeerzeuger darstellt und der fossile Kessel nur als Spitzenlastabdeckung dient, ist die Maßnahme förderfähig. Die Grundförderung beträgt auch hier 30 %.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Die KfW bearbeitet Anträge aktuell innerhalb von 4–8 Wochen. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Installationstermin zu stellen.
Ihr Weg

Ihr Weg zur maximalen Förderung

Schritt 1

Förderfähigkeit prüfen

Wir analysieren Ihr Gebäude und prüfen, welche Förderbausteine für Sie in Frage kommen.

Schritt 2

Förderstrategie optimieren

Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus – wir maximieren Ihren Zuschuss.

Schritt 3

Antrag stellen

Wir unterstützen bei der korrekten Antragstellung bei der KfW – fristgerecht und vollständig.

Schritt 4

Installation nach Bewilligung

Erst nach Förderzusage beginnt die Umsetzung. So ist Ihr Zuschuss garantiert gesichert.

Welche Förderung steht Ihnen zu?

Lassen Sie Ihre individuelle Fördersituation kostenlos prüfen – bevor die Sätze sinken.

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